Rechtsgutachten, die diese Bezeichnung auch verdienen, sind mehr als «gewöhnliche» Rechtsschriften, denen lediglich ein paar Fussnoten hinzugefügt werden. Sie erfordern eine bestimmte Systematik, eine hohe Stringenz und Differenziertheit sowie eine umfassende Auseinandersetzung mit Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung, Praxis und Literatur. Gutachten haben objektiv zu sein; wo der Autor eine eigene Position einnimmt, ist dies hinreichend deutlich kenntlich zu machen. «Gefälligkeitsgutachten» werden allgemein kritisch gesehen; Parteigutachten hingegen sind – bei Einhaltung bestimmter Grundsätze – unproblematisch.
Wenngleich die praxisbezogenen Tätigkeiten einen grossen Schwerpunkt von Muresan|Legal bilden, sind wir aufgrund der kontinuierlichen wissenschaftlichen Aktivitäten von Dr. Remus Muresan in der Lage, Rechtsgutachten zu erstellen, die den vorstehend dargestellten Anforderungen vollumfänglich genügen. Falls gewünscht, ist auch eine Co-Autorenschaft mit Professorinnen oder Professoren von Universitäten aus dem In- und Ausland möglich; diesbezüglich verfügen wir über eine exzellente Vernetzung. Von Muresan|Legal in jüngerer Vergangenheit erstellte Gutachten betrafen u.a. folgende Themen: