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INFORMATIONEN FÜR EU-HERSTELLER VON MEDIZINPRODUKTEN, DIE DIESE IN DER SCHWEIZ IN VERKEHR BRINGEN:


PRODUKTE GEMÄSS MDR




In einem zweiten Schritt zur Identifizierung der Anforderungen, die durch einen individuellen EU-Hersteller zu erfüllen sind, ist nach dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens zu differenzieren:



INVERKEHRBRINGEN ERFOLGTE VOR DEM 26. MAI 2021



INVERKEHRBRINGEN ERFOLGT AB DEM 26. MAI 2021





 






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