INFORMATIONEN FÜR EU-HERSTELLER VON MEDIZINPRODUKTEN, DIE DIESE IN DER SCHWEIZ IN VERKEHR BRINGEN:
PRODUKTE GEMÄSS MDR
In einem zweiten Schritt zur Identifizierung der Anforderungen, die durch einen individuellen EU-Hersteller zu erfüllen sind, ist nach dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens zu differenzieren: