Massnahmen von Swissmedic kommen selten «aus heiterem Himmel». In aller Regel gehen ihnen Entwicklungen und Interaktionen über mehrere Monate voraus. Während dieser Zeit ist zwar wichtig, dass technische Expertise zur Verfügung steht, um entsprechende Fragen von Swissmedic adäquat zu beantworten. Genauso unerlässlich ist aber auch frühzeitige rechtliche Unterstützung, um das Vorgehen von Swissmedic richtig einzuordnen und die Entwicklungen so zu steuern, dass nachteilige Massnahmen möglichst gar nicht erst angeordnet werden. In der Regel passieren die folgenden
SWISSMEDIC-VERFAHRENSSCHRITTE:
ANFORDERUNG VON INFORMATIONEN
Vor allem in komplexeren Fällen fordert Swissmedic von Wirtschaftsakteuren zunächst Informationen und Unterlagen an. Dabei kann es sich z.B. um Konformitätserklärungen, Technische Dokumentationen oder Ausführungen zu bestimmten Tätigkeiten handeln. Bereits in diesem frühen Stadium sollte auch juristischer Support mit einbezogen werden. Ziel bleibt aber dennoch eine «Verhandlungslösung».
ZWISCHENVERFÜGUNGEN
Hat Swissmedic bereits eine oder mehrere Zwischenverfügungen erlassen, wird das Verfahren schon «formeller». Das muss zwar noch nicht bedeuten, dass bestimmte Massnahmen bereits «beschlossene Sache» sind. Spätestens jetzt ist aber eine Begleitung (auch) durch einen rechtlichen Experten unerlässlich, um nachteilige Entwicklungen zu verhindern.
VORBESCHEIDE
Liegt ein Vorbescheid auf dem Tisch, mit dem konkrete Massnahmen in Bezug auf den oder die Betroffenen in Aussicht gestellt werden, ist rasches Handeln unter Einbezug rechtlicher Expertise unabdingbar. In aller Regel werden durch Swissmedic ohnehin konkrete Fristen (insbesondere für Stellungnahmen zum Vorbescheid) vorgegeben.
VERFÜGUNGEN
Swissmedic-Verfahren werden letztlich durch den Erlass von Verfügungen gegen den oder die Betroffenen abgeschlossen. Dabei können z.B. einschneidende Massnahmen wie Verbote bestimmter Tätigkeiten angeordnet werden. Liegt eine entsprechende Verfügung vor, geht ohne rechtliche Unterstützung nichts mehr. In diesem Stadium geht es vor allem um die Frage, ob gegen die Verfügung von Swissmedic der Rechtsweg beschritten werden soll.
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