BUNDESGERICHT ERTEILT PROTEKTIONISMUS BEI GESUNDHEITSBERUFEN KLARE ABFUHR

Das Bundesgericht hat die Beschwerden zweier Schweizer Osteopathinnen gutgeheissen, denen die Anerkennung ihrer in der EU erworbenen Ausbildungsabschlüsse in der Schweiz verweigert wurde, weil die entsprechenden Diplome nicht von staatlichen Behörden ausgestellt worden waren. Das Urteil stellt für die Betroffenen zwar lediglich einen Etappensieg dar. Es hat jedoch (Signal-) Wirkung über den Einzelfall hinaus, indem es eventuellem Protektionismus im Bereich der Gesundheitsberufe eine klare Abfuhr erteilt.

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Download Online-Publikation (2 Seiten)
BGer Diplome.pdf (117.43KB)
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