... mache ich das, weil ich eben muss, und später kümmern mich die Inhalte der Verträge herzlich wenig. Ich verlasse mich lieber auf mündliche Absprachen und die «gelebte Wirklichkeit». Und ich vertraue darauf, dass, falls es einmal zu Problemen kommen sollte, sich diese ebenso spontan-pragmatisch lösen lassen werden.
> Kann man durchaus so machen.
Zwei Punkte sind aber dennoch zu berücksichtigen: Einerseits sollten doch die (gesetzlich) erforderlichen Mindestinhalte festgeschrieben werden, damit Sie später einfacher nachweisen können, dass überhaupt ein Vertrag im Rechtssinne zustande gekommen ist. Und andererseits sollten gewisse Vorkehrungen getroffen werden für den Fall, dass sich ein Problem später einmal doch nicht «pragmatisch» lösen lässt (weil etwa die Gegenseite auf den Vertrag pocht). Dann sollte dort das für Sie «Richtige» drinstehen, auch wenn es nur ein «One-Pager» ist. Wir wissen, worum es dabei geht. Kontaktieren Sie uns.