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... müssen aber nicht gerade «amerikanische Verhältnisse» geschaffen werden.




> Das verstehen wir.


Die Präferenz für ausführliche vertragliche Regelungen bedeutet nicht, dass das in einen «Overkill» münden muss, bei dem in schier endlosen Auflistungen versucht wird, jede erdenkliche Situation zu adressieren (was übrigens ohnehin illusorisch ist – es ist schlicht nicht möglich, in einem Vertrag ausnahmslos alle künftigen Entwicklungen zu antizipieren). Sorgfältige Vertragsgestaltung macht Sinn; ausufernde Detailverliebtheit ist Unsinn. Wir wissen, wo die Grenze zu ziehen ist, damit auch ausführlichere Verträge handhabbar bleiben. Kontaktieren Sie uns.

































 



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